Was tun?
Wie geht der betroffene Darlehensnehmer mit der Situation um, wenn er erfährt, dass seine Darlehen verkauft sind? Soll er anerkennen, verhandeln, klagen?
Es gibt keine Patentlösung.
Wir sind eine Arbeitsgemeinschaft von wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleien, die praktische Erfahrungen haben mit der Wahrnehmung der Interessen von Darlehnsnehmern, deren Darlehn im Rahmen eines Portfolioverkaufs veräußert worden sind. Wir tauschen unser Know-how regelmäßig aus und erarbeiten mit Ihnen einen Weg, wie in Ihrem Fall vorzugehen ist. |
Köln:
Keitel & Keitel Rechtsanwälte
Decksteiner Strasse 80
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Rechtsanwalt
Hans Georg Keitel ist Mitglied der
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Rechtsanwalt Bernd N. Koch
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